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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von inkassor.de



§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Beauftragung von inkassor.de durch den Mandanten zum Zwecke der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen des Mandanten.

Die Anmeldung ist kostenlos. Eine Anmeldung begründet noch kein Mandatsverhältnis. Erst mit der Erteilung eines Auftrags entstehen Kosten, die dem Mandanten im System vorher angezeigt werden und die bestätigt werden müssen.

§2 Dauer des Mandatsverhältnisses

Das Mandatsverhältnis beginnt mit der Mandatierung durch den Mandanten. Eine Mandatierung kommt mit der Freigabe eines Auftrages zustande.

Das Mandatsverhältnis endet automatisch mit der vollständigen Einziehung der Forderung. Das Mandatsverhältnis kann darüber hinaus jederzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich per Brief oder Telefax gekündigt werden. Eine Kündigung durch inkassor.de darf nicht zur Unzeit ausgesprochen werden, es sei denn, es liegt hierfür ein wichtiger Grund vor. Eine Pflichtverletzung des Auftraggebers gemäß § 7 Satz 1 dieser AGB stellt stets einen wichtigen Grund dar.

§3 Hauptpflichten von inkassor.de

inkassor.de verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten, die Einziehung der Forderungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ohne schuldhafte Verzögerung zu betreiben. Dies geschieht bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen durch ein anwaltliches Mahnschreiben. Bei der gerichtlichen Geltendmachung geschieht dies durch ein vom Anwalt betriebenes Mahnbescheidsverfahren (Mahnbescheid). Sofern der Anspruch durch die Anwälte von inkassor.de vor Versendung des Mahnbescheides geprüft werden soll, muss der Mandant die Unterlagen vor der Beauftragung an inkassor.de senden.

inkassor.de ist verpflichtet, über eingezogene Gelder gegenüber dem Mandanten abzurechnen und diese an den Mandanten unverzüglich auszuzahlen. Unberührt von dieser Pflicht steht inkassor.de das Recht zu, bestehende Honoraransprüche oder Ansprüche wegen verauslagter Kosten gegenüber dem Mandanten aus dem jeweiligen Mandatsverhältnis mit vom Mandanten eingezogenen Geldern zu verrechnen.

inkassor.de weist darauf hin, dass die vom Mandanten angegebenen Forderungen von inkassor.de nicht auf ihre Berechtigung geprüft werden können und deshalb ungeprüft geltend gemacht werden.

inkassor.de weist zudem darauf hin, dass bei gerichtlichen Mahnbescheiden nur bei einer ordnungsgemäßen Beauftragung bis 14 Tage vor Eintritt der Verjährung die Verjährungsunterbrechung gewährleistet ist. Bei allen Beauftragungen ist der Mandant zudem verpflichtet sicherzustellen, dass auf Rückfragen unverzüglich reagiert wird. Bei späteren Aufträgen oder bei ignorieren von Rückfragen übernimmt inkassor.de keine Gewährleistung für die rechtzeitige, d.h. verjährungsunterbrechende Bearbeitung des gerichtlichen Mahnbescheides.


§4 Nebenpflichten von inkassor.de

inkassor.de ist verpflichtet, die ihm übergebenen Unterlagen mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für die Aufbewahrung von Handakten und deren Aushändigung an den Auftraggeber gilt § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sinngemäß. inkassor.de ist weiter verpflichtet, vor Gewährung von Ratenzahlungen oder Forderungsnachlässen gegenüber Dritten die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

Abweichungen hiervon sind nur aus wichtigem Grund möglich.

§5 Haftung von inkassor.de

inkassor.de haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von inkassor.de oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von inkassor.de beruhen. In dem Fall ist die Haftung auf die Höhe einer anwaltlichen Haftpflichtversicherung über 250.000,00 EUR beschränkt. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. inkassor.de verpflichtet sich die Daten des Mandanten geheim zu halten. Der Auftraggeber weiß, dass die eingegebenen Daten auf Internetservern gespeichert werden. Ein Angriff auf die Server und die damit unbefugte Nutzung der Daten durch Dritte kann inkassor.de jedoch nicht mit Sicherheit ausschließen. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Auf Ansprüche, die aus der unbefugten Verwendung der Daten durch die Dritte entstehen, verzichtet der Auftraggeber.

§6 Hauptpflicht des Mandanten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von inkassor.de nach Maßgabe von § 8 zu vergüten.

§7 Nebenpflichten des Mandanten

Der Mandant beauftragt inkassor.de nur mit dem Einzug solcher Forderungen, deren rechtlicher Bestand unstreitig ist. Er hält inkassor.de von Ansprüchen Dritter, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht durch ihn gegenüber inkassor.de erhoben werden, frei.

Der Mandant ist verpflichtet, inkassor.de alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Beitreibung oder Durchsetzung der Forderungen erforderlich sind. Er ist ebenso verpflichtet, inkassor.de über ihm bekannt werdende Einreden oder Einwendungen des Schuldners umgehend zu informieren. Weiter ist der Mandant verpflichtet, inkassor.de umgehend über direkt an den Mandant eingehende Zahlungen des Schuldners zu informieren. Der Mandant ist verpflichtet den Einzug der Gebührenforderung von inkassor.de vom Konto des Mandanten zu dulden. Er ist auch damit einverstanden, dass ein Dritter im Auftrage von inkassor.de den Lastschrifteinzug vornimmt. Dies gilt sowohl für die Erstbeauftragung als auch für jede weitere vom Mandanten beauftragte Dienstleistung, wie etwa die Beantragung von Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Auskünften, etc. Bankgebühren, welche durch Zurückweisung oder Rückbuchung der Lastschriften entstehen, trägt der Mandant. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mandant für diesen Fall eine Bearbeitungspauschale von 20 EUR an inkassor.de zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Zurückweisung oder Rückbuchung durch inkassor.de verschuldet wurde. Per Lastschrift abgebuchte Beträge werden nur per ausdruckbarer Online-Rechnung ausgewiesen. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer anderen Rechnungszustellung. Soweit eine Zahlung durch Lastschrift erfolgt, gilt diese eine Woche nach Belastung als genehmigt.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Mandats unterlässt es der Mandant während der Laufzeit eines mit inkassor.de geschlossenen Mandatsverhältnisses, eigenständig Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldner zu führen, ohne inkassor.de hierüber vorher in Kenntnis zu setzen.

§8 Vergütung von inkassor.de

inkassor.de erhält vom Mandanten für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach der im Portal aktuellen Preisliste richtet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Auftrag freigegeben wird. inkassor.de weist jeden Mandanten darauf hin, dass die Höhe der Vergütung unabhängig vom Gegenstandswert berechnet wird. Hierdurch kommt es zu Abweichungen von den gesetzlichen Gebühren. Diese sind im Regelfall geringer als die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bei kleinen Gegenstandswerten kann es aber auch zu überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens kommen.

Die Höhe der Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit richtet sich nach der Höhe der Forderung, die inkassor.de einzuziehen vom Mandanten beauftragt wurde. Maßgeblich für die konkrete Höhe der Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Eine vom Mandanten und inkassor.de geschlossene Vergütungsvereinbarung hat Vorrang gegenüber den nachfolgenden Regelungen dieses Paragraphen.

Es wird hiermit vereinbart, dass der Bevollmächtigte dazu berechtigt ist, eingehende Zahlungen zunächst zur Deckung seiner Gebühren und Auslagen zu verwenden und darüber zu verfügen - auf die Beschränkung des § 181 BGB wird verzichtet.

Kostenerstattungsansprüche an die Gegenpartei und die Staatskasse werden hiermit an den Bevollmächtigten abgetreten.

Die Abtretung wird angenommen.

Alle Vergütungen, soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Neben der Vergütung sind beim gerichtlichen Verfahren im Rahmen des Mandatsverhältnisses verauslagten Kosten und getätigten notwendigen Aufwendungen durch den Mandanten nach Maßgabe des RVG zu erstatten.

Die vom Mandanten gegenüber inkassor.de geschuldete Vergütung wird von inkassor.de gegenüber dem Schuldner im Namen des Mandanten als Verzugsschaden im Sinne von § 286 BGB geltend gemacht.

Soweit eine Stornierung erfolgt und noch durchführbar ist, fallen beim Mahnbescheid die gesetzlichen Gebühren gemäß 3305 u. 3306 VV RVG zzgl. Auslagen und MwSt. an.

Für Stornierungen bei Mahnschreiben, soweit das Schreiben noch nicht versandt ist, fallen die tatsächlichen Kosten an.


§9 Gutschriften und Rückvergütung

Mandanten, welche am Rückvergütungssystem durch Weiterempfehlung teilnehmen, erhalten für jede durch den aufgrund ihrer Empfehlung gewonnenen Neu-Mandanten versandte und bezahlte Mahnung eine Gutschrift in Höhe von 1 EUR. Diese werden nach sechs Wochen mit den Gebühren für außergerichtliche anwaltliche Mahnungen verrechnet. Eine Auszahlung der Rückvergütung findet nicht statt.

§10 Datenschutz

Neue Mandanten, welche aufgrund von Weiterempfehlungen die Dienste von inkassor.de nutzen, nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass der weiterempfehlende Mandant, anhand der Höhe der Gutschriften eventuell folgern kann, in welchem Umfang der neue Mandant die Dienste von inkassor.de nutzt. Alternativ haben neue Mandanten die Möglichkeit sich ohne Empfehlung von einem Dritten anzumelden, so dass Dritte keine Gutschriften, aus denen diese Rückschlüsse ziehen könnten, erhalten.

§11 Newsletter

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden von inkassor.de über Neuerungen etc. in Form eines Email-Newsletters informiert zu werden. Der Mandant ist berechtigt ohne Angabe von Gründen sich hiervon jederzeit abzumelden. Die Abmeldung kann jederzeit im internen Bereich unter "Meine Einstellungen" erfolgen.

§12 Schlussbestimmungen

Für das Mandatsverhältnis gelten ausschließlich unsere AGB. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Änderungen und Ergänzungen des zwischen Mandanten und inkassor.de geschlossenen Mandatsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die änderung der Schriftformklausel selbst.

Die AGB können von inkassor.de geändert werden. Sie werden bei bestehenden Kunden wirksam, wenn diese nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe im Portal www.inkassor.de schriftlich widersprochen wird. Dem Kunden obliegt sich hierüber zu informieren.

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle der Unwirksamen gilt bereits jetzt als vereinbart, was dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Mandant Kaufmann ist, für beide Parteien Hamburg.


Fassung: Juli 2013